Gericht entscheidet über Sterbehilfe durch Roger Kusch

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HAMBURG (di). Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet in der kommenden Woche über das Verbot für Roger Kusch, Menschen beim Suizid zu helfen. Dies war dem früheren Justizsenator der Freien und Hansestadt von der Polizei untersagt worden. Die Polizei vermutet, dass Kusch verschreibungspflichtige Medikamente, die bei einer Überdosierung schnell zum Tode führen, an Suizidwillige weitergegeben hat.

Kusch wehrt sich gegen dieses Verbot. Der frühere CDU-Politiker und Senator ist auch Vorsitzender des Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe". Er soll mehrfach beim Suizid "assistiert" haben. In einem Fall hatte er den Suizid einer Rentnerin mit einer Kamera dokumentiert, zuvor hatte er in einer Pressekonferenz eine "Selbsttötungsmaschine" vorgestellt.

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