Versorgungsgesetz

Gröhe-Reform irritiert auch in Sachsen-Anhalt

Die Regelungen zum Praxisaufkauf im Versorgungsstärkungsgesetz werden in Sachsen-Anhalt als besonders absurd wahrgenommen. Gleiches gilt auch für die Termin-Servicestellen.

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MAGDEBURG. "Ich bin enttäuscht vom vorliegenden Referentenentwurf und kann nur hoffen, dass es deutliche Korrekturen geben wird", sagt Dr. Burkhard John, Vorstand der KV Sachsen-Anhalt (KVSA). Das geplante Gesetz sei ein Angriff auf die Freiberuflichkeit. Anders könne die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung nicht gedeutet werden.

Auch der verpflichtende Aufkauf von Arztpraxen im Fall einer rechnerischen Überversorgung sei nicht nachvollziehbar. In Sachsen-Anhalt würden Fachärzte in größeren Städten Patienten aus umliegenden ländlichen Regionen mitversorgen.

Allein das relativiere die Zahl von 463 Ärzten, die im Bundesland oberhalb der Sperrgrenze liegen. John spricht von einer Pseudoüberversorgung.

"Wir behandeln nachweislich mehr Patienten als in anderen Bundesländern. Wir können keine zeitnahen Facharzttermine vergeben, haben aber angeblich zu viele Ärzte." Der KV-Chef verweist in diesem Zusammenhang auf einen weiteren Trugschluss der Politik.

"Statistisch liegen in Sachsen-Anhalt 131 Fachinternisten oberhalb der Sperrgrenze. Es gibt keine Differenzierung zwischen Kardiologen, Gastroenterologen oder Onkologen". Hier müsse die Bedarfsplanung entsprechend der Fachspezialisierung geändert werden.

Termin-Servicestellen ein "Unding"

Ein "Unding" sind in den Augen des KV-Vorstands auch die geplanten Terminservice-Stellen. Ganz abgesehen davon, dass sie kaum mit der freien Arztwahl vereinbar seien, heben viele Kliniker schon jetzt die Hände, weil sie keine freien Kapazitäten haben.

"Kriegen wir eine zeitnahe Terminvergabe in zumutbarer Entfernung nicht hin, werden die Krankenhäuser geöffnet, und zwar nicht nur für den einen Termin, sondern für den ganzen Fall - von der Diagnostik bis zur Therapie.

Und das wird dann noch aus dem KV-Topf bezahlt." Völlig ungeklärt sei zudem, wie die KV überhaupt Kenntnis über freie Termine bekommen soll oder welche Entfernung für Patienten zumutbar ist.

Grundsätzlich in die richtige Richtung weise die geplante Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin. Allerdings bestehe die Gefahr, dass Praxen die Zuzahlungen allein tragen müssten, zumal die Förderhöhe regional verhandelt werden soll.

Für die Reform der Wirtschaftlichkeitsprüfungen fordert John, den Vorrang auf die Unterstützung der Wirtschaftlichkeit zu legen. Bei der besonderen Versorgung nach Paragraf 140 a (Weiterentwicklung der selektiven Vertragsmöglichkeiten) müsse die Beteiligung von Vertragsärzten sichergestellt werden. Zudem dürften ambulante Qualitätsstandards nicht unterschritten werden. (zie)

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