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Grünes Licht für GKV-Milliarden-Spritze

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die Finanzspritze zugunsten der GKV von 3,9 Milliarden Euro freigemacht.

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© Klaus Eppele / fotolia.com

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BERLIN (dpa/fst). Mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz sollen die Einnahmeverluste der Krankenkassen durch die Wirtschaftskrise kompensiert werden. Trotz des zusätzlichen Steuer-Obolus fehlen den Kassen im laufenden Jahr aber vermutlich etwa 3,5 Milliarden Euro.

Weitere Beschlüsse des Bundesrats:

  • Die Beschneidung von Frauen und Mädchen soll härter bestraft werden. Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fordern in einem Gesetzentwurf, dass Genitalverstümmelung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird, wobei mindestens zwei Jahre Haft drohen sollen. In Deutschland leben etwa 20 000 Frauen, die eine Beschneidung erlitten haben. Weiteren 4000 Mädchen und Frauen aus Zuwandererfamilien drohe dieses Schicksal bei Aufenthalt im Herkunftsland.
  • Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten soll bundeseinheitlich geregelt und zugleich ihre Finanzierung gesichert werden. In einem Gesetzentwurf verweist der Bundesrat auf den Fachkräftemangel in Kliniken und möchte dieses Berufsbild aufwerten. Operationstechnische Assistenten vereinigen organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Einen gleichlautenden Entwurf hatten die Länder bereits im März 2009 in den Bundestag eingebracht. Er konnte wegen der Bundestagswahlen nicht mehr beraten werden.
  • Einheitliche Standards für die Überprüfung von Pflegeheimen hat Rheinland-Pfalz in einem Antrag gefordert. Die Länderkammer soll die Bundesregierung auffordern, die bisherigen Benotungssysteme weiterzuentwickeln. Die Bewertungssystematik könne "zu ungerechtfertigten Ergebnissen führen", heißt es. Vor allem dürften ambulante Pflegedienste nicht im Vergleich zu stationären Einrichtungen benachteiligt werden. Der Bundesrat berät den Antrag nun in seinen Ausschüssen.

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