Hessen

HzV-Vertrag mit der KV endet zum 30. Juni

Der zwischen der AOK und der KV Hessen geschlossene Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung ist gekündigt worden.

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FRANKFURT AM MAIN. Der im Jahr 2016 zwischen der KV Hessen (KVH) und der AOK Hessen geschlossene Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) läuft zum 30. Juni aus. Als Grund für die Kündigung nennt die AOK Hessen ein aufsichtsbehördliches Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Darin forderte das Ministerium, den Vertrag zu beenden.

Hintergrund sei die bundesweite Diskussion um die Dokumentation der Morbidität der Versicherten, teilte die AOK Hessen auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Mittlerweile habe der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einheitliche Kodierrichtlinien vorgesehen.

Für die AOK-Versicherten in Hessen bestehe der HzV-Vertrag mit dem Hessischen Hausärzteverband fort. Die KV bestätigt das Ende des Vertrags. Gleichzeitig weist die KV auf die Möglichkeit hin, am Hausarzt-Programm zwischen der AOK Hessen und dem Hausärzteverband Hessen teilzunehmen.

Die Beanstandung durch das Ministerium kann die KV nicht verstehen: „Für uns ist die Beanstandung unseres Vertrags nicht nachvollziehbar, aber das müssen wir akzeptieren“, sagte Dr. Eckhard Starke, Vorstand der KV Hessen der „Ärzte Zeitung“. (ato)

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