IQWiG muss neue Rechtslage anwenden
BERLIN (HL). Auch bei den bereits angelaufenen, aber noch nicht abgeschlossenen vier Nutzenbewertungen müssen der Bundesausschuss und das IQWiG die neue Rechtslage nach der Gesundheitsreform anwenden.
BERLIN (HL). Auch bei den bereits angelaufenen, aber noch nicht abgeschlossenen vier Nutzenbewertungen müssen der Bundesausschuss und das IQWiG die neue Rechtslage nach der Gesundheitsreform anwenden.
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