Im Notdienst muß die Praxisgebühr nur noch einmal kassiert werden
KÖLN (iss). Ab 1. Juli gelten bundesweit einheitliche Regeln für die Praxisgebühr im ärztlichen Notdienst: Wie in der ambulanten Regelversorgung müssen Ärzte von ihren Patienten bei jeder ersten Inanspruchnahme im Quartal zehn Euro kassieren.