KBV klagt gegen ambulante Kliniköffnung
BERLIN (ble). Mit Klagen gegen zwei Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Grundsatzentscheidung über die Zugangsvoraussetzungen für die ambulante spezialisierte Klinikbehandlung nach Paragraf 116b SGB V erreichen.