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Gesetzliche Vorgabe

KBV richtet Terminservicestellen ein

Die KBV macht den KVen ein Angebot, wie Terminservicestellen eingerichtet werden können.

Veröffentlicht:

BERLIN. Nolens volens setzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz um, Terminservicestellen einzurichten.

"Angesichts von rund einer Million erwarteter Flüchtlinge stelle sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Vorgabe", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Dienstag in Berlin.

Bis zum 23. Januar 2016 sollen laut der Vorgabe die Terminservicestellen bei den KVen die Arbeit aufnehmen. Sie sollen Patienten binnen vier Wochen Facharzttermine vermitteln. Klappt das nicht, erhält der Patient Anspruch auf eine Behandlung im Krankenhaus.

Das Angebot der KBV sei eine "Lösung, die den gesetzlichen Auftrag umsetze und die Belästigungen in Grenzen halte", sagte Gassen.

Übergangsregelung wird vorbereitet

Die Handhabung werde für Ärzte und KVen einfach sein, versprach Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH.

Am Mittwoch (30. September) ende die Ideensammlung von KVen und Softwarehäusern, wie das System in die Praxis-EDV implementiert werden könne.

Bis zum gesetzlich vorgegebenen Termin werde das System nicht komplett online gehen können, kündigte Fuhrmann an. Eine Übergangsregelung wird gleichzeitig vorbereitet.

Das Prinzip ist einfach: Fachärzte können freie Terminkontingente anmelden. Die KVen teilen sie bei Dringlichkeit den Patienten zu.

Man setze bei den Ärzten auf Freiwilligkeit, sagte Thomas Kriedel von der KV Nordrhein-Westfalen. Bedenken herrschen gleichwohl: Falls die Fachärzte zu wenige freie Termine anmeldeten, müsse man auch über "pekuniäre Incentives" nachdenken, sagte Gassen. (af)

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