KV Baden-Württemberg läßt Richtgrößen für Heilmittel unverändert
STUTTGART (fst). Die neuen Richtgrößen bei der Verordnung von Heilmitteln sorgen bei manchen Kollegen für Ärger und Verunsicherung. Für Baden-Württemberg sieht KV-Chef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer - anders als andere KV-Chefs - aber keinen Bedarf zur Nachbesserung der Richtgrößen.





