KBV

Köhler droht juristische Niederlage

Richter am Berliner Landgericht lässt durchblicken, dass er Forderungen des Ex-KBV-Chefs gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber für nicht gerechtfertigt hält.

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BERLIN. Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler droht in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Niederlage. Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer des Landgerichts Berlin hat im juristischen Streit um den Anspruch auf Ruhebezüge Köhlers durchblicken lassen, dass er Zahlungen an Köhler für nicht gerechtfertigt hält. Die Klausel im Vertrag, auf die sich die Zahlungen an Köhler dessen Auffassung nach stützen, sei inkonsistent, ebenso wie der gesamte Dienstvertrag des Ex-KBV Chefs, lautete die vorläufige Begründung des Richters. Ein Urteil ist Anfang 2017 zu erwarten.

Köhler war im April 2014 aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten. Sein offizielles Ausscheiden erfolgte im August 2014. Köhlers reguläre Vergütungen liefen bis August weiter, anschließend bezog er bis Sommer 2016 ein sogenanntes Ruhegehalt in Höhe von 21 800 Euro brutto monatlich, das sich auf eine Klausel seines Dienstvertrages stützt. Seitdem hat die KBV die Zahlungen ausgesetzt, weil sie die Auffassung vertritt, sie seien dem ehemaligen Vorsitzenden zu Unrecht zugeflossen. Sie verlangt Rückzahlungen in Höhe von zuletzt 580 000 Euro.

Köhler, der vor dem Landgericht als Kläger auftrat, hatte nicht nur die weitere Zahlung des Ruhegehalts, sondern auch Verzicht von jedweden Rückforderungsansprüchen der KBV ihm gegenüber gerichtlich durchsetzen wollen. Auch hatte er eine Entlastung von jeglichen Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit verlangt. Auch dieser Forderung erteilte der Richter am 17. November eine vorläufige Absage.

Die Klägerseite zeigte sich "überrascht" von der Rechtsauffassung des Richters am Berliner Landgericht. Auch in alten Dienstverträgen habe es Klauseln zum Anspruch auf Altersruhegeld und Ruhegehalt gegeben, viele dieser Regelungen seien in das neue Vertragswerk übernommen und lediglich angepasst worden, so die Rechtsanwälte Köhlers. Sie wiesen zudem darauf hin, dass ihr Mandant bei einem Festhalten an dieser Rechtsauffassung "ohne jedes Einkommen und ohne Krankenversicherung" dastehe, noch dazu als herzkranker Patient. (mam)

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