Jahreshauptversammlung
Marburger Bund: HiB-Gesetz kann nur ein erster Schritt zum Bürokratieabbau sein
Das geplante HiB-Gesetz geht dem Marburger Bund nicht weit genug. Auf seiner 148. Hauptversammlung mahnte der Ärzteverband zusätzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Nachbesserungen bei der Notfallreform an.
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Weniger Dokumentation, mehr Zeit für Patienten: Der Marburger Bund sieht im HiB-Gesetz erste Fortschritte, fordert jedoch deutlich weitergehende Entlastungen für Ärztinnen und Ärzte.
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Berlin. Der Marburger Bund hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, den angekündigten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen deutlich entschlossener voranzutreiben. Das war eine der zentralen Botschaften der 148. Hauptversammlung des Ärzteverbandes am Freitag in Berlin, bei der auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Christiane Schenderlein, zu Gast war.
Schenderlein bezeichnete in ihrer Rede den Bürokratieabbau als einen Arbeitsschwerpunkt des Bundesgesundheitsministeriums. Mit dem geplanten Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB-Gesetz) sowie weiteren Reformvorhaben sollen unter anderem Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfacht werden. Ziel sei es, Ärztinnen und Ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten. „Ärztliche Arbeitszeit muss wieder stärker der Medizin dienen und weniger der Dokumentation und Verwaltung“, sagte die Staatssekretärin.
Der Marburger Bund begrüßte die im HiB-Gesetz vorgesehenen Entlastungen grundsätzlich, sieht aber weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. „Wir erleben, dass die reale Umsetzung von Reformen oft deutlich schwieriger ist als das, was auf dem Papier geplant wird“, erklärte Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes. Das HiB-Gesetz enthalte zwar „wichtige Ansätze, etwa bei der Qualitätssicherung“, dennoch brauche es „ganz viele weitere Schritte“.
Drei Stunden pro Tag für Bürokratie
Nach Angaben des Verbandes verbringen Ärztinnen und Ärzte derzeit rund drei Stunden pro Tag mit bürokratischen Aufgaben. Würde sich dieser Aufwand halbieren, entspräche dies rechnerisch rund 32.000 zusätzlichen ärztlichen Vollzeitstellen für die Patientenversorgung.
Kritik äußerte der Verband außerdem an Teilen der geplanten Notfallreform. Zwar sei eine Neuordnung der Notfallversorgung überfällig. Problematisch sei jedoch, wenn Patientinnen und Patienten trotz möglicher ambulanter Behandlung vor Ort aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen an andere Einrichtungen weitergeleitet werden müssten.
Gleichzeitig signalisierte der Ärzteverband Unterstützung für die anstehenden Reformprozesse. Man werde die Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums konstruktiv begleiten und dabei die Erfahrungen aus der Versorgungspraxis einbringen. Ziel müsse es sein, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten spürbar zu verbessern und zugleich die Patientenversorgung zu stärken. (jtm)



