Lediglich erstes Halbjahr 2018 beanstandet
Honoraranpassungen: Nur kleiner Teilerfolg für Psychotherapeuten vor dem Bundessozialgericht
BSG billigt Honoraranpassungen für Psychotherapeuten teilweise: Nachschläge sind nur für die ersten beiden Quartale 2018 möglich – und auch nur, wenn Widerspruch eingelegt wurde.







