Pflegeneuordnungsgesetz
Debatte zur Pflegereform gerät für die Koalition zu einem Tanz auf dem Vulkan
Eine Aussprache über das Pflegeneuordnungsgesetz bietet für die Koalition viel Streitpotenzial: Die Gräben zwischen Union und SPD sind tief. Da hilft es, dass Gesundheitsminister Linnemann empathisch auftritt – wie ein wandelnder Vermittlungsausschuss.
Veröffentlicht:Berlin. Die Reform der Pflege bleibt Spaltpilz in der schwarz-roten Koalition. Deshalb geriet die erste Beratung des Pflegeneuordnungs-Gesetzes (PNOG) am Donnerstag im Bundestag für Redner von SPD und Union zu einer Gratwanderung: Standpunkte der eigenen Fraktion klarzumachen, ohne den Koalitionspartner dauerhaft zu vergrätzen.
Das gelang in der 70-minütigen Debatte in weiten Teilen. Doch spürbar blieb, welches Sprengpotenzial das Thema für die Koalition hat. Im Leitungsstab des BMG wird man daher lange über den Auftritt von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gegrübelt haben. „Pflege geht mitten ins Herz unserer Gesellschaft“, war sein erster Satz.
Hier sprach nicht der Volkswirt, nicht der Ordnungspolitiker aus dem Konrad Adenauer-Haus. „Häusliche Pflege lässt sich nicht in nackten Zahlen, nicht in kalten Statistiken ausdrücken“, so der Minister. Doch sein von Vorgängerin Nina Warken überwiegend geerbter Gesetzentwurf hat Millionen Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende in Aufruhr versetzt.
Pflegeneuordnungsgesetz
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Unter anderem deshalb, weil Leistungen gebündelt und in neuen Budgets zusammengeführt werden sollen. So soll beispielsweise der Pflegegrad 1 auf Prävention ausgerichtet werden – Betroffene sollen künftig keinen Anspruch auf das neue Sozialraumbudget haben, das an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten soll.
Für die SPD ließ der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis erkennen, was er von dieser Herangehensweise des PNOG hält: „Eine Reform von dieser gesellschaftlichen Tragweite beginnt man nicht mit einer Kürzungsdebatte.“ Seine Fraktion sehe „weiteren parlamentarischen Beratungsbedarf“, machte Pantazis klar, unter anderem beim Thema Verhinderungspflege.
Linnemann sagt Übergangsregelungen zu
Linnemann hatte zuvor eine zentrale Sorge vieler Pflegebedürftiger – aber auch des Koalitionspartners – abgeräumt: „Zu Jahresbeginn 2027 darf es nicht zu harten Brüchen kommen.“ Mit anderen Worten: Bei der Neuordnung des Leistungsrechts soll es Übergangsregelungen geben, so dass bestehende Pflegearrangements nicht gefährdet werden.
Der Minister blieb in seiner Rede ohne jede Schärfe, auch als er über Fehler in der Vergangenheit sprach. Bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei man für das Jahr 2030 von 3,5 Millionen Pflegebedürftigen ausgegangen – bereits jetzt sind es mehr als sechs Millionen.
Vor rund zehn Jahren ging die damalige große Koalition über die Empfehlung von Wissenschaftlern hinaus: „Das Geld schien ja da zu sein. Heute müssen wir ehrlicherweise sagen, dass unsere Prognosen falsch waren“, bekannte Linnemann.
Soziale Pflegeversicherung
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Aufgabe der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, war es in der Debatte, die ordnungspolitischen Linien des PNOG zu markieren. Es gebe im geltenden System „Verwerfungen“, so die CDU-Politikerin – „da müssen wir uns ehrlich machen“. Ziel müsse es sein, Leistungen „nicht mehr mit der Gießkanne ausschütten“. Sie bezeichnete die Bündelung von Leistungen als Chance: „Wir müssen genau hinschauen, wo wir das Geld hinsteuern und wer pflegebedürftig ist.“
SPD-Redner zählen Erfolge ihrer Fraktion auf
Einen anderen Akzent setzte Christos Pantazis (SPD), obwohl hier für die Union rote Linien berührt werden: „Bevor über Leistungskürzungen diskutiert wird, müssen wir alle Möglichkeiten einer gerechten Finanzierung ausschöpfen.“ Dazu gehöre ein „verfassungskonformer Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Andere Redner der SPD sahen sich in der Rolle aufzuzeigen, welche Streitpunkte ihre Fraktion bereits vor dem Start der parlamentarischen Beratungen vom Tisch nehmen konnte: Claudia Moll zählte auf: Erstens blieben Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten, genauso wie – zweitens – die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif. Drittens würden Zuschüsse zu Eigenanteilen in Pflegeheimen nicht zeitlich in die Zukunft verschoben.
Was das für das nötige Einsparpotenzial im PNOG bedeutet, bezifferten Parlamentarier der SPD nicht. Ohne Reform wird in der sozialen Pflegeversicherung 2027 ein Minus von voraussichtlich rund acht Milliarden Euro auflaufen.
Ist die Reform am Ende nur „Erste Hilfe“
Vertretern der Opposition fiel in der Aussprache die Aufgabe zu, Lücken und Inkonsistenzen im Entwurf für das PNOG zu benennen. Versicherte mit dem Pflegegrad 1 würden bereits im kommenden Jahr ihren Entlastungsbetrag verlieren. Zugleich würde die geplante Pflegebegleitung erst im Jahr 2029 starten. Doch Beratung ersetze niemanden, „der im Alltag anpackt“, bemängelte Simone Fischer für die Grünen.
Ihre Fraktionskollegin Kirsten Kappert-Gonther plädierte dafür, Pflege umfassender zu denken. Denn Einsamkeit, psychische Belastungen und körperliche Erkrankungen beeinflussten sich gegenseitig. Teilhabe sei keine Sonderleistung, sondern eine „Voraussetzung für ein gutes Leben, auch im Alter“. Auf der To-do-Liste der Grünen stehe auch ein besserer Hitzeschutz für Pflegeeinrichtungen.
Unbenannt blieb in der Debatte: Haben die Koalitionäre Konsenskraft für mehr als einen Notstopfen? Linnemann gab vermutlich die Richtung vor, als er das PNOG als „Erste Hilfe“ bezeichnete. Voraussichtlich am 25. November ist im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zum Entwurf angesetzt. Die abschließende Lesung im Bundestag könnte am 11. Dezember stattfinden. (fst)







