Mehr Förderung für Demenzpatienten und Angehörige
DRESDEN (tt). Die sächsische Landesregierung will sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke fördern. Der Entwurf der Betreuungsangeboteverordnung wurde vom Kabinett jetzt ins Anhörungsverfahren geschickt, teilte das Sozialministerium mit. Die Verordnung enthält Regelungen für die Unterstützung beim Auf- und Ausbau von ehrenamtlichen und Selbsthilfe-Gruppen.
Bisher unterstützen Land und Kommunen sächsische Pflegekassen, wenn diese niedrigschwellige Betreuungsangebote oder Modellvorhaben zur Erprobung von Versorgungskonzepten auf den Weg bringen - insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese Förderung soll nun "besser als bisher ermöglicht" werden.