Direkt zum Inhaltsbereich

HONORAR

"Mindestens 2,5 Milliarden Euro"

Veröffentlicht:

Niedergelassene Haus- und Fachärzte in Bayern dürfen durch die Vergütungsreform nicht schlechter gestellt werden als heute. Das hat die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) gefordert. Das bisherige Honorarvolumen müsse in jedem Bundesland erhalten und dann "auch nach oben angepasst werden", teilte sie am Dienstag mit.

Wird diese "Messlatte" gerissen, dann werde der Gesetzgeber anstelle der Selbstverwaltung die ärztliche Vergütung neu regeln, so Stewens. Darauf habe sie sich mit Hildegard Müller, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, verständigt. Bundesweit werde das Honorarvolumen für niedergelassene Haus- und Fachärzte "um mindestens 2,5 Milliarden Euro steigen", zeigte sich Stewens über-zeugt. Die Landesregierung fürchtet infolge der Konvergenzregelung den Abfluss von Geld aus Bayern. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitale Helfer

KI im Alltags-Check: So urteilen zwei Kollegen

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Lesetipps
Ein Kardiologe bei der Durchführung einer Katheterablation mit Radiofrequenzenergie unter Verwendung eines Bildgebungssystems mit einer Fluoroskopie-Röntgenröhre für interventionelle Gefäßverfahren und Elektrophysiologie.

© Damian / stock.adobe.com

Signifikant höhere Erfolgsquote

Persistierendes Vorhofflimmern: Müssen die Leitlinien geändert werden?