Ministerium: Korridormodell ist rechtskonform
STUTTGART (fst). Das Korridormodell in der KV Baden-Württemberg, das Honorarverluste auf fünf Prozent begrenzen soll, ist aus Sicht des Landessozialministeriums rechtskonform.
STUTTGART (fst). Das Korridormodell in der KV Baden-Württemberg, das Honorarverluste auf fünf Prozent begrenzen soll, ist aus Sicht des Landessozialministeriums rechtskonform.
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