KV Hamburg
Neue Dimension des Eingriffs in die Sicherstellung
Der Gesetzgeber hat Kritik an der Notdienst-Reform nicht berücksichtigt, moniert die KV Hamburg. Sie warnt, die Einrichtung von Portalpraxen könne eine Kostenexplosion nach sich ziehen.
Veröffentlicht:HAMBURG. Die KV Hamburg beobachtet zunehmende Eingriffe des Gesetzgebers in die Belange der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung der KV treibt dabei die Sorge um, dass die Einschnitte vorwiegend zulasten des ambulanten Bereichs gehen.
Als "skandalös" empfindet etwa Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung, Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) zur Notdienst-Struktur. "Einen solchen Eingriff in den Sicherstellungsauftrag der KVen hat es noch nie gegeben", sagte Heinrich.
Die Vertreter kritisieren, dass der Gesetzgeber berechtigte Einwände der KVen gegen die Reform der Notdienststruktur kaum berücksichtigt hat.
Das Gesetz sieht vor, dass KVen an den zur Notfallbehandlung zugelassenen Krankenhäusern entweder Portalpraxen einrichten sollen oder die Kliniken in den offiziellen Notfalldienst der KV einbinden. Die Bewertungen der Notfall-Leistungen im EBM sollen angehoben werden, die Kosten sollen aus dem Budget der niedergelassenen Ärzte im Vorwegabzug unbudgetiert getragen werden.
"Dieses Geld fehlt uns in der Behandlung unserer Patienten", sagte Heinrich. Nach Angaben von KV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister sind 21 Krankenhäuser in Hamburg zur Notfallbehandlung zugelassen. Wenn tatsächlich an jedem Krankenhaus eine Portalpraxis eingerichtet werden müsste, würde dies die Kosten explodieren lassen - der Verwaltungskostensatz müsste nach KV-Angaben nahezu verdoppelt werden.
Hofmeister kündigte zeitnahe Gespräche mit den Klinikträgern und der Krankenhausgesellschaft in der Hansestadt an. Nach seiner Ansicht gibt es für den Eingriff der Politik keinen erkennbaren Grund - die abgerechneten Notfälle in der Stadt seien ebenso wie die Fallzahlen in den Notfallpraxen nur leicht angestiegen.
In einer von der Vertreterversammlung verabschiedeten Resolution machte die KV ihr Unverständnis darüber deutlich, dass der Gesetzgeber KVen und Kliniken erst kürzlich im Versorgungsstärkungsgesetz dazu verpflichtet hatte, Kooperationen in der Notfallversorgung zu prüfen und entsprechende Ergebnisse nicht abwartet.
"Der Gesetzgeber lässt KVen und Krankenhäusern noch nicht einmal die Zeit, hierfür Gespräche zu vereinbaren, bevor er die nächste Vorgabe erlässt", heißt es in der Resolution. (di)