Nur Wucher zu verhindern, reicht der PKV nicht
BERLIN (HL). Die private Krankenversicherung hat nicht die Absicht, in ärztliche Therapieentscheidungen einzugreifen, wie dies die Bundesärztekammer befürchtet. Mit der Novelle zum Versicherungsvertragsrecht sollten nur Auswüchse bei der Abrechnung einzelner Kliniken und weniger Ärzte verhindert werden, die erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht habe.