Gesetzliche Krankenversicherung

Zwei Innungskrankenkassen erwägen 2027 Fusion

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen ein Zusammengehen der IKK gesund plus mit der IKK Brandenburg und Berlin. Entstehen würde eine Krankenkasse mit mehr als 600.000 Versicherten.

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Zwei elektronische Versichertenkarten liegen auf einem Tisch.

Zwei Innungskrankenkassen haben beim Bundeskartellamt ihre Fusion angemeldet.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Berlin. Bei den Innungskrankenkassen deutet sich für 2027 eine Fusion an. Die IKK gesund plus in Magdeburg und die IKK Brandenburg und Berlin in Potsdam streben eine „freiwillige Vereinigung“ ein, heißt es beim Register laufender Fusionskontrollverfahren im Bundeskartellamt.

Am 28. April ist das Vorhaben demnach von der Behörde freigegeben worden. Die IKK gesund plus entstand 2004 durch die Fusion der IKK Sachsen-Anhalt und der IKK Bremen und Bremerhaven und hatte Anfang dieses Jahres rund 412.000 Versicherte.

Die IKK Brandenburg und Berlin würde rund 211.000 Versicherte in die Fusion mit einbringen. Sie muss mit 4,35 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Zusatzbeitrag bei ihren Mitgliedern erheben. Beim künftigen Fusionspartner IKK gesund plus liegt der Obolus derzeit bei 3,39 Prozent.

Mit einer Versichertenzahl von deutlich über 600.000 würde die Fusionskasse zu den Top 25 in der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Da vier weitere Kassen aktuell ein Zusammengehen erwägen, könnte die Kassenzahl Anfang kommenden Jahres auf mindestens 90 sinken.

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Die Finanzkommission Gesundheit hat in ihrem Ende März veröffentlichten Gutachten von der Empfehlung einer „optimalen“ Krankenkassenzahl abgesehen. Die Experten wiesen darauf hin, dass schon bisher 84 Prozent aller GKV-Mitglieder in den 20 größten Kassen versichert sind. Zudem hätten die fünf größten Kassen in einzelnen Bundesländern bereits heute Marktanteile zwischen 68 und 85 Prozent, betonten die Experten.

Die Bundesregierung macht im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungs-Gesetzes keine Vorgaben für die Zahl der Kassen. Allerdings werden die Netto-Verwaltungskosten gedeckelt und die erlaubten Werbeausgaben je Mitglied halbiert. (fst)

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