Palliativärzte vorerst weiter in der Grauzone

Der Bedarf ist da - dennoch zieht sich die verbesserte Versorgung der Schmerzpatienten mit Betäubungsmitteln noch hin. Das BMG diskutiert mit Verbänden.

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Versorgung von Schwerstkranken: Den Ärzten ist es rechtlich nach wie vor nicht erlaubt, Betäubungsmittel den Patienten zu überlassen.

Versorgung von Schwerstkranken: Den Ärzten ist es rechtlich nach wie vor nicht erlaubt, Betäubungsmittel den Patienten zu überlassen.

© Klaro

BERLIN (sun). In die Debatte um die Versorgung von Schmerzpatienten mit Betäubungsmitteln kommt nur langsam Bewegung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in der Schmerzversorgung "drei gestufte Lösungsansätze" geplant, zu denen aber noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen.

Das geht aus einem Sachstandsbericht des BMG zur ambulanten Versorgung mit Schmerzmitteln in der Palliativmedizin hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Gespräche des BMG mit den entsprechenden Verbänden hatten bereits im März stattgefunden.

Es sei unter anderem geplant, die Zusammenarbeit zwischen Palliativärzten und Apotheken zu verbessern. Diese seien aufgefordert, hierzu Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Diese lägen "aufgrund des engen Zeithorizonts" aber nicht vor, heißt es in dem Sachstandsbericht.

Liste mit Betäubungsmittel, die "akut benötigt werden"

Darüber hinaus soll eine Liste der Betäubungsmittel erarbeitet werden, die aus medizinischer Sicht für ambulant palliativmedizinische Krisensituationen "akut benötigt werden".

Für diese Bedarfsliste hätten Palliativ- und Hospizverbände einen Entwurf erstellt. Dieser solle Mitte August weiter diskutiert werden.

Zudem sollen alle Aspekte einer Änderung des Betäubungsmittelrechts geprüft werden. Der Deutsche Richterbund hat den Palliativmedizinern Rückendeckung gegeben: Regelungen im Betäubungsmittelgesetz mit Blick auf die Verordnung von Schmerzmedikamenten für Sterbenskranke seien reformbedürftig.

Das BMG befinde sich "zu diesem Zeitpunkt" im Austausch mit den Fachkreisen.

Ärzten ist es derzeit rechtlich nicht erlaubt, Betäubungsmittel den Patienten zu überlassen. Palliativmediziner fordern jedoch seit einiger Zeit, ihren Patienten über Nacht oder an Wochenenden starke Schmerzmittel überlassen zu dürfen.

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