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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Länder erhalten 2027 vom Bund 750 Millionen Euro für ihre Gesundheitsämter

Eigentlich läuft der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Ende Dezember aus. Doch 2027 erhalten die Länder vom Bund 750 Millionen Euro für ihre ureigene Aufgabe. Kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett einen Haken an die Sache machen.

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Ein Hinweis auf die Grippeschutzimpfung hängt an der Eingangstür eines Gesundheitsamts.

Finanzierung und Ausstattung der Gesundheitämter sind Sache der Länder. Doch auch kommendes Jahr beteiligt sich der Bund wieder an der Finanzierung.

© Stefan Sauer / dpa / picture alliance

Berlin. Für den von Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt), der Ende dieses Jahres ausläuft, zeichnet sich eine Anschlussregelung ab: Die Länder sollen im kommenden Jahr 750 Millionen Euro erhalten, um die Ziele des Pakts weiterverfolgen zu können.

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett dazu eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschließen, bestätigte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der Ärzte Zeitung am Freitag. Offenbar soll an der bisherigen Regelungssystematik festgehalten werden, nach der die Länder vom Bund einen entsprechend erhöhten Anteil aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.

Für das laufende Jahr hat der Bund im Rahmen des Pakts Ländern und Kommunen 804,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, heißt es im „Finanzbericht 2027“, der vor wenigen Tagen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht worden ist. Auch hier stammen 750 Millionen Euro – zu Lasten des Bundes – aus einem erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer.

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Seit 2020 sind insgesamt vier Milliarden Euro für den ÖGD an die Länder geflossen. 3,1 Milliarden Euro wurden davon allein für die Schaffung zusätzlicher Stellen in den Gesundheitsämtern verwendet. Bis Ende 2022 sollten bundesweit 3.500 zusätzliche Stellen für Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Fachpersonal geschaffen werden. Weitere 800 Millionen Euro waren für die Digitalisierung in den Ämtern vorgesehen.

Personalabbau nach Pakt-Aus befürchtet

Entstanden ist der Pakt aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie im September 2020. Insbesondere zu Beginn der Krise waren Modernisierungsbedarf und eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter klar zu Tage getreten. Mit dem drohenden Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung wurden Befürchtungen laut, mangels dauerhafter Finanzierung könne es wieder zu einem Personalabbau in den Ämtern kommen.

Weil im Pakt Transparenzpflichten für Länder über die zweckgebundene Mittelverwendung fehlten, kam der Bundesrechnungshof im März 2023 zu einem hochkritischen Urteil: „Das Bundesgesundheitsministerium bleibt den Nachweis schuldig, dass für den Personalaufwuchs 3,1 Milliarden Euro notwendig waren“, hieß es in dem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

„Künftig müssen Länder und Kommunen ihrer Finanzierungsverantwortung für den ÖGD wieder selbst nachkommen. Der Bund muss seinen finanziellen Handlungsspielraum für eigene Aufgaben erhalten“, urteilte damals der Bundesrechnungshof.

Gegen den langanhaltenden Widerstand des Bundes haben die Länder damit für 2027 eine „Kofinanzierung“ des ÖGD erreicht, der von der Kompetenzverteilung her allein ihre Aufgabe ist.

Noch im Juli dieses Jahres appellierte die Gesundheitsministerkonferenz an die „gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen“ für mehr „Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“. (af/fst)

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