Patientenrechte: Unklare Sätze zur Beweislastumkehr

BERLIN (sun/af). Das geplante Patientenrechtegesetz sorgt für Wirbel. Insbesondere gibt es Spekulationen darüber, ob es bei Behandlungsfehlern zu einer Beweislastumkehr kommen könnte oder nicht.

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Die Bundesärztekammer bleibt gelassen. "Bereits heute gilt nach Richterrecht bei klar erkennbarer grober Fahrlässigkeit die Beweislastumkehr", sagte BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery der "Ärzte Zeitung". Es werde nur kodifiziert, was bereits Rechtsprechung sei.

Am Dienstag hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), Eckpunkte zum umstrittenen Patientenrechtegesetz vorgestellt.

Darin heißt es unter anderem, dass es bei groben Fehlern künftig eine Beweislastumkehr geben soll. Der Leistungserbringer muss dann nachweisen, dass sein Fehler den Schaden nicht verursacht hat.

"Insgesamt sind die Eckpunkte des Gesetzes für Ärzte nicht schädlich", sagte der BÄK-Vize der "Ärzte Zeitung". Die bisherigen Formulierungen deuteten auf einen vernünftigen Ausgleich der Interessen von Patienten und Leistungserbringern hin. Letztlich komme es auf den ausformulierten Gesetzesentwurf an.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer bewertet die Eckpunkte als "Schritt in die richtige Richtung". Die Formulierungen in den Eckpunkten in Bezug auf den juristischen Umgang mit Behandlungsfehlern seien allerdings nicht "präzise" genug.

Sie könnten auch so interpretiert werden, dass bei einem Behandlungsfehler grundsätzlich ein Verschulden des Arztes vermutet werden könne. Das gehe etwas weiter.

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