Baden-Württemberg

Physiotherapie: Die KV ist gegen Modellprojekte

Im Modell sollen Blankoverordnungen erprobt werden. Die KV indes warnt vor "Experimenten".

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STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg lehnt Modellversuche, bei denen Physiotherapeuten nach der ärztlichen Diagnose über Art und Frequenz der Therapie entscheiden, als "Experiment am Kranken" ab. Die Koalition hat im Februar das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, das im neuen Paragrafen 64d SGB V bundesweit Modellprojekte zur sogenannten Blankoverordnung vorsieht.

Aus Sicht der KV gehen diese in die falsche Richtung. Die Festlegung der Therapiedauer durch den Physiotherapeuten "entzieht dem Arzt die Kontrollmöglichkeit im bisherigen Umfang und führt zu weniger Therapiesicherheit des Patienten", sagte KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner. Künftig müsste im Falle fehlgeschlagener Behandlungsverläufe "nicht mehr der Arzt alleine, sondern schwergewichtig der Physiotherapeut" haften, so KV-Chef Dr. Norbert Metke.

Die Kritik der KV bildete die Begleitmusik zum Start der Gespräche zwischen Physiotherapeuten und Kassen über die Ausgestaltung der Modellvorhaben. Der Landesvorsitzende des Verbands für Physiotherapie (ZVK), Michael Preibsch, reagierte scharf auf die KV-Kritik: Es handele sich um ein "letztes Aufbäumen der Ärzte-Funktionäre", sagte Preibsch der "Ärzte Zeitung". Er sei sich sicher, dass die KV-Führung mit ihrer Position nicht "den Puls der verordnenden Ärzte an der Basis" wiedergebe, so der Verbandschef.

Es sollten möglichst viele Physiotherapeuten an den Modellversuchen teilnehmen können, erklärte Preibsch. Die Vorhaben sollten, so sein Wunsch, am besten Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 starten. Die konkrete Ausgestaltung der Modellversuche sei noch ungeklärt, gleiches gelte für die vom Gesetzgeber verlangte Evaluation.

Dem Bundesrat ist im HHVG die Einbindung von Heilmittelerbringern in die Versorgung nicht weit genug gegangen. Er forderte, modellhaft den Direktzugang von Patienten zu erproben, also ohne vorherige ärztliche Diagnose. (fst)

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