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Prämienstreit: Berliner KV-Vorstand soll zahlen

Alles Ringen brachte nichts: Im Streit um die Übergangsgehälter für den Vorstand der KV Berlin hat sich Gesundheitssenator Czaja offenbar durchgesetzt. Er fordert jetzt endgültig die Rückzahlung. Derweil hat die Staatsanwaltschaft die Büroräume der KV durchsucht.

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Der Vorstand der KV Berlin: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

Der Vorstand der KV Berlin: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

© [M] Angela Mißlbeck (2), Rolf Schulten

BERLIN (ami). Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung fordert die Rückzahlung der sogenannten Übergangsgelder von den drei Vorständen der KV Berlin nun rechtsverbindlich ein.

Die Aufsichtsbehörde verpflichtet die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin mit ihrem Bescheid vom Montag dazu, ihren Beschluss zur nachträglichen Genehmigung der Auszahlung der insgesamt 549.000 Euro vom Mai 2011 aufzuheben und den VV-Vorsitzenden Dr. Jochen Treisch aufzufordern, die Rückforderung der ausgezahlten Gelder zu veranlassen.

Das soll laut Senatsbescheid in der VV in der Sitzung am 22. März, spätestens aber am 13. April passieren.

Die KV hat nun einen Monat Zeit, um Klage gegen den Bescheid zu erheben. Eine Stellungnahme lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

Derweil hat die Staatsanwaltschaft Berlin am Dienstag Medienberichten zufolge die Büroräume der KV durchsucht. Näheres wurde zunächst nicht bekannt.

In der vergangenen Woche haben die KV-Vorstände das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Das würdigte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) als ersten Schritt zur vollständigen Rückzahlung der Gelder.

"Der nächste Schritt muss nun folgen; die KV muss die vollständige Verfügungsgewalt über die Gelder erhalten", so Czaja. Diese Haltung findet viel Unterstützung bei den Ärzten in Berlin.

Eine Gruppe von rund 100 Ärzten hat sich verbandsunabhängig um den Internisten Dr. Rüdiger Dreyfuß gesammelt und die Vertreterversammlung und den Vorstand in einem Offenen Brief zur Rück abwicklung aufgefordert. Sie äußern "Empörung und Verärgerung".

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