Kritik am Gesetzentwurf

Psychologen fordern: Versorgungsstärkungsgesetz nachbessern!

Bei der Versorgung psychisch kranker Menschen sieht der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen noch viele Defizite im Arbeitsentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz.

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Berlin. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt zwar den Arbeitsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, fordert aber auch deutliche Nachbesserungen. So bleibe der Entwurf weit hinter den umfangreichen im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur besseren Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zurück, kritisiert der BDP.

Die Länge der Wartezeiten auf einen Therapieplatz sei regional sehr unterschiedlich, deshalb sehe der Verband die geplante Einführung einer Bedarfsplanungsgruppe für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch positiv. Hier könnten Parameter wie die Entfernung und Praxis berücksichtigt und dem Bedarf an zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden, heißt es beim BDP. In einem weiteren Schritt brauche es dann aber auch Lösungen für erwachsene Patienten in ländlichen und strukturschwachen Regionen. So betrügen die Wartezeiten zum Beispiel im Ruhrgebiet bis zu zwei Jahren.

Dort wo Schwerstkranke versorgt würden, fordert der BDP zudem eine leitliniengerechte Versorgung. „Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, sagt BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. Psychotherapeuten mit Fachkunde müssten endlich in der Stellenplanung gemäß der Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden, fordert sie. (chb)

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