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Finanzanlagen

Regierung: Krankenkassen haben 1,1 Milliarden Euro in Spekulationsgeschäfte investiert

Der mögliche Schaden durch riskante Immobiliengeschäfte von Krankenkassen ist noch höher als bisher angenommen. Mindestens zwölf Kassen sind betroffen, mehr als eine Milliarde Euro stehen im Feuer.

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Das Foto zeigt einen Sack mit der Aufschrift "Euro" sowie darüber einen Regenschirm.

Unbeschirmt: Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung mehr als eine Milliarde Euro in riskante Geldanlagen investiert. Grund für zeitnahe Korrekturen bei der Finanzaufsicht über Kassen sieht die Regierung nicht.

© K.-U. Häßler - stock.adobe.com

Berlin/Bonn. Gesetzliche Krankenkassen haben insgesamt 1,1 Milliarden Euro in riskante Immobiliengeschäfte investiert. Betroffen davon sind mindestens zwölf Krankenkassen sowie eine Pflegekasse, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar.

Bisherige Schätzungen in Medienberichten gingen von Geldanlagen in dreistelliger Millionenhöhe aus. Nach Angaben der Regierung wurden von Krankenkassen 900 Millionen Euro in immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen angelegt, weitere 200 Millionen Euro entfallen auf Inhaberschuldverschreibungen.

Betroffen sind elf Krankenkassen, die in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III investiert haben. Zwölf Krankenkassen haben Geldanlagen in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen getätigt. Neun Kassen hätten in beide Anlageformen investiert, geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Im Prospekt für den Verius III-Fonds heißt es wörtlich: Der Erwerb der Inhaberschuldverschreibungen sei „mit Risiken behaftet, welche zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals führen können“. Dennoch erklärt die Bundesregierung, es habe sich „zum Zeitpunkt des Erwerbs (...) um börsennotierte Schuldverschreibungen nach Paragraf 83 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV (gehandelt), die grundsätzlich zulässig waren“. Es gehe im konkreten Fall nicht um ein sogenanntes Nachrangdarlehen.

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Ob auch Krankenkassen unter Aufsicht der Länder betroffen sind, ist unklar. Der Bund verfüge nicht über entsprechende Informationen, heißt es. Namen und Zahlen nennt die Regierung nicht. Nach Auffassung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Krankenkassen.

Verluste müssen in die Bilanzen gebucht werden

Einzelne betroffene Krankenkassen haben bereits zu Ende Dezember 2025 Wertberichtigungen in Höhe von rund 400 Millionen Euro in ihre Bilanzen aufgenommen, berichtet die Regierung. Die Restbuchwerte betragen somit „knapp über 700 Millionen Euro“. „Einige Krankenkassen“ hätten bereits angekündigt, in ihrer Jahresrechnung 2026 weitere Verluste einzubuchen.

Doch offenbar ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Bei den Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III könne es „zu weiteren Verlusten kommen“, geht aus der Antwort hervor. Bei den immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen sind die Erfolgsaussichten offenbar sehr unterschiedlich, dass Krankenkassen ihr Geld zurückerhalten. Die zu erwartenden Restbuchwerte lägen zwischen „10 und 100 Prozent der ursprünglichen Anlagebeträge“.

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Soviel ist klar: Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Medizinische Dienst Bund haben laut Antwort entsprechende Immobiliengeschäfte nicht getätigt. Das sieht bei Kassenärztlichen Vereinigungen anders aus. Bekannt geworden sind bisher entsprechende Investments durch die KV Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), die KV Hessen (30 Millionen Euro) und die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro).

Kassenaufsicht empfahl „qualifiziertes Risikomanagement“

In zwei Fällen hat der Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung (PDK) beim BAS bereits seit 2017 und 2019 Kenntnis davon gehabt, dass Krankenkassen in Schuldscheindarlehen investiert haben. In beiden Fällen beließ der Prüfdienst es bei dem allgemeinen Hinweis, „ein qualifiziertes Risikomanagement zu etablieren“.

Danach ging es Schlag auf Schlag: 2020 bis 2022 fanden vier Aufsichtsprüfungen des PDK bei Krankenkassen statt, bei denen es um Inhaberschuldverschreibungen des Verius-Fonds ging, berichtet die Bundesregierung. Die Zinssätze für diese Finanzprodukte sollen bei 15 bis 18,5 Prozent gelegen haben, heißt es in Medienberichten. Das wird als Indiz gesehen, dass es sich um hochriskante Finanzierungen handelte.

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Erst nachdem bereits „Leistungsstörungen“ – also Probleme bei der Liquidität – aufgetreten waren, veröffentlichte das BAS im September 2023 ein Rundschreiben, in dem detaillierte Vorgaben für Geldanlagen in diese Finanzprodukte formuliert werden. Seit 2023 sind den Kassen Geldanlagen mit Nachrang im Insolvenzverfahren untersagt (Paragraf 83 Absatz 1, 2. Halbsatz SGB IV).

Konsequenzen? Nur ein vager Prüfauftrag

Die Bundesregierung will diese Causa offenbar nicht nah an sich heran lassen. Es sei nicht ihre Aufgabe, „einzelne Anlageprodukte auf ihre Vereinbarkeit mit Paragraf 80 SGB IV hin zu bewerten“, wird der Grünen-Fraktion mitgeteilt. In dem Passus heißt es, die Mittel der Krankenkassen seien so anzulegen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“.

Eile hinsichtlich politischer Konsequenzen scheint aus Sicht der Regierung nicht geboten zu sein. Die Aufklärung der „kritischen Vermögensanlagen“ werde angesichts laufender Gerichtsverfahren „noch Zeit in Anspruch nehmen“. Die Bonner Aufsichtsbehörde werde „nach vollständiger Sachverhaltsaufklärung prüfen, ob der Erwerb komplexer Anleihen eingeschränkt werden sollte“.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte im Juli ein anderes Tempo verlangt. Nach seiner Meinung sollte bereits bei den anstehenden Strukturreformen in der GKV auch die Finanzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen in den Blick genommen werden. (fst)

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