Direkt zum Inhaltsbereich

Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin

Schmerzexperten: Selektivvertrag soll Cannabis-Verordnung vereinfachen

Mit einem Selektivvertrag sollen die bürokratischen Hürden bei der Cannabis-Verordnung umgangen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin verhandelt dazu mit der AOK Rheinland/Hamburg.

Dr. Thomas MeißnerVon Dr. Thomas Meißner Veröffentlicht:
Ein Drittel aller Anträge auf Verordnung von Cannabinoiden wird derzeit bei den Krankenkassen abgelehnt.

Ein Drittel aller Anträge auf Verordnung von Cannabinoiden wird derzeit bei den Krankenkassen abgelehnt.

© Africa Studio / stock.adobe.com

Berlin. Vier Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten „Cannabis-Gesetzes“ sei es nun an der Zeit, die Regelungen weiterzuentwickeln, erklärte Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) bei der diesjährigen Jahresauftakt-Pressekonferenz der Gesellschaft.

Derzeit würden etwa ein Drittel aller Anträge auf Verordnung von Cannabinoiden bei den Krankenkassen abgelehnt, sagte der Schmerzmediziner aus Kevelaer und verwies in diesem Zusammenhang auf Daten mehrerer Krankenkassen.

Cannabinoide: Kompliziertes Antragsverfahren

Die Hauptgründe dafür sind: Die allgemein anerkannte Standardtherapie wird oft als nicht ausgeschöpft angesehen, Indikationen, etwa Nichttumorschmerzen bei jungen Menschen, werden angezweifelt, die bürokratischen Hürden sind hoch, ganz abgesehen vom zusätzlichen Aufwand der verpflichtenden Teilnahme an der Begleitstudie. Welche Erkrankung als „schwerwiegend“ angesehen werden muss und inwiefern von einer „nicht ganz entfernt liegenden Aussicht“ auf spürbare Verbesserungen, so heißt es im Gesetzestext, ausgegangen werden kann, ist dehnbar und interpretationsfähig.

Die DGS hatte daher Ende 2020 das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten, Krankenkassen sowie Experten für Suchterkrankungen gesucht und einen „dringend erforderlichen Handlungsbedarf“ in Bezug auf das Antragsverfahren und das Entlassmanagement von Schmerzpatienten aus Krankenhäusern identifiziert. Man sei sich einig, dass das komplizierte Verfahren mitverantwortlich sei für die Unterversorgung zahlreicher Patienten, sagte Horlemann.

Offenbar war eine Schiedsstelle oder eine Ausweitung des Antragsverfahrens ins Gespräch gebracht, dann allerdings als „nicht zielführend“ und „kaum umsetzbar“ verworfen worden.

Genehmigungsvorbehalt der Kassen soll fallen

Nun will die DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Selektivvertrag schließen, um die bürokratischen Hemmnisse bei Cannabis-Verordnungen zu reduzieren. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen soll fallen.

Um das individuelle Antragsverfahren zu beenden, setzt die AOK ein besonderes Vertrauen in die Qualität der Versorgung voraus. „Dies wird gerechtfertigt durch ein 40-Stunden-Curriculum, mit dem wir die Qualifikation der verordnenden Ärzte als zwingendes Eingangskriterium für die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes vorsehen“, erklärte Horlemann. Weiterhin wird die DGS ihre PraxisLeitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ bis Ende 2021 überarbeiten und aktualisieren. Es wird eine wissenschaftliche Evaluation des Projekts geben.

Der Selektivvertrag soll dabei Modellcharakter haben. Horlemann zeigte sich überzeugt, dass sich das Modell letztlich auf ganz Deutschland ausweiten werde und lud weitere gesetzlichen Krankenkassen ein, sich zu beteiligen. „Ziel der Initiative ist es, dass Patienten mit schwer oder unkontrollierbaren Symptomen eine Cannabistherapie zeitnah und unbehindert erhalten können.“

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Task Force GOÄ

Laborverbände: GOÄ-Novelle setzt Fachlabore extrem unter Druck

Kooperation | In Kooperation mit: Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) e.V.

Apotheken mischen mit

Vorhaltepauschale: Hartmannbund fordert, die Impfquote auszusetzen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Ansprechen untersucht in unabhängigen radiologischen Reviews nach RECIST-v1.1-Kriterien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [13]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Diagnose und Therapie erfordern orthopädische und onkologische Expertise

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München

Opioid-induzierte Obstipation

Paradigmenwechsel in der Behandlung: Vom Stuhl zum Nervensystem

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Abb. 2: Schneller Wirkeintritt von Naldemedin im Vergleich zu Placebo in den Studien COMPOSE-1 und COMPOSE-2

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [15]

Opioidinduzierte Obstipation

Selektive Hemmung von Darm-Opioidrezeptoren mit PAMORA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Viatris-Gruppe Deutschland (Mylan Germany GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress in Chicago

Herzkongress AHA 2026: Diese Studien könnten die Praxis verändern

Vergleich der Kreise

Wo MRSA-Infektionen besonders häufig sind

Klassifikation von Herztönen nach Auskultation

Zusammenarbeit Mensch und KI: Das Vertrauen kann täuschen

Lesetipps
Richterhammer und Klemmbrett

© Andrii / Stock.adobe.com

Interview

EU AI Act: Was die neuen Transparenzpflichten für Praxen bedeuten

Eine Frau leidet unter Schwindel, hält sich mit der einen Hand an der Tür fest und ihre andere Hand liegt auf der Stirn.

© Tunatura/stock.adobe.com

Neurologin gibt Tipps

So gehen Sie bei Schwindel richtig vor