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Sicherungsverwahrung in Hessen neu organisiert

WIESBADEN (ine). Hessen will die Unterbringung von psychisch gestörten Gewalttätern neu regeln. Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht.

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Es geht um Straftäter, die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht länger in Sicherheitsverwahrung bleiben dürfen, wenn diese rückwirkend verlängert wurde.

Die Unterbringung dieser Straftäter muss künftig in geschlossenen Einrichtungen erfolgen, die räumlich und organisatorisch von Einrichtungen des Strafvollzuges getrennt sind.

Vollzug und Fachaufsicht soll ab 2014 der Landeswohlfahrtsverband übernehmen. Bislang war das Sozialministerium dafür zuständig.

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