Direkt zum Inhaltsbereich

Sonderumlage für Weiterbildung

Veröffentlicht:

POTSDAM (inh). Seit Anfang Juli wird in Brandenburg die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und der Mehrbedarf des Honorarfonds Psychotherapie nicht mehr von Fach- und Hausärzten gemeinsam getragen. Stattdessen wird mit einer Sonderumlage von 0,35 Prozent der Gesamtvergütung aller an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte - mit Ausnahme der Pädiater - die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin finanziert. Nicht verbrauchte Mittel sollen zurückerstattet werden.

Der Mehrbedarf des Honorarfonds Psychotherapie wird ausschließlich aus dem Honorartopf der Fachärzte beglichen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Lesetipps
Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?