Sonderumlage für Weiterbildung
POTSDAM (inh). Seit Anfang Juli wird in Brandenburg die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und der Mehrbedarf des Honorarfonds Psychotherapie nicht mehr von Fach- und Hausärzten gemeinsam getragen. Stattdessen wird mit einer Sonderumlage von 0,35 Prozent der Gesamtvergütung aller an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte - mit Ausnahme der Pädiater - die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin finanziert. Nicht verbrauchte Mittel sollen zurückerstattet werden.
Der Mehrbedarf des Honorarfonds Psychotherapie wird ausschließlich aus dem Honorartopf der Fachärzte beglichen.