Streit um Beratungspauschale bei Rabattverträgen
FRANKFURT/MAIN (ine). Nur ein Rezept ausstellen - damit ist für Ärzte die Umstellung von Patienten auf rabattierte Arzneimittel nicht getan. Sie müssen sich auch Zeit nehmen, um die Patienten aufzuklären. Diesen Aufwand vergütet ihnen die AOK Hessen mit einer Pauschale. Viele Ärzte sehen in der Pauschale einen Verstoß gegen die Therapiefreiheit.