Streit um Rabattverträge nur bei Sozialgerichten
KASSEL (mwo). Im Streit um Arzneimittelrabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen haben die AOKen einen Zwischenerfolg beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel errungen. Danach sind die Sozialgerichte für den Streit zuständig.