Probatorische Sitzungen

Terminservice kommt zum 1. Oktober

Ist eine ambulante Therapie "zeitnah erforderlich", soll es binnen vier Wochen einen Termin geben.

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BERLIN. Die Terminservicestellen müssen ab Oktober auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln. Darauf weist die KBV in ihren Praxisnachrichten hin. Voraussetzung dafür sei, dass eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Um dies angeben zu können, ist das entsprechende Formular PTV 11 angepasst worden. Die alten Formulare verlieren mit dem 1. Oktober dieses Jahres ihre Gültigkeit.

Jeder Patient bekomme zum Abschluss der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine individuelle Patienteninformation auf dem Formular PTV 11. Diese enthalte einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Kreuzen Psychotherapeuten darauf ab Oktober an, dass eine ambulante Therapie "zeitnah erforderlich" ist, hat der Patient Anspruch darauf, von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung vermittelt zu bekommen, so die KBV. Die Psychotherapeuten müssen ihre freien Termine bei der KV melden.

Die neuen Formulare werden zum Stichtag 1. Oktober eingeführt. Das heißt, die Praxen müssen neue Formulare bestellen entweder über die zuständige KV oder direkt bei der Druckerei. (eb)

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