Ärzte aus Nicht-EU-Staaten

Thüringer Praxen können Drittstaaten-Ärzte ausbilden

Dem Wunsch weiterbildungsberechtigter Praxisinhaber folgend, genehmigt Thüringens KV die Beschäftigung sogenannter Drittstaatler als Ausbildungsassistenten – unter Auflagen und zunächst befristet.

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Weimar. In Thüringer Arztpraxen können künftig auch ausländische Mediziner aus Nicht-EU-Ländern als Ausbildungsassistenten beschäftigt werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Vorstand der KV Thüringen gefasst.

Thüringen folgt damit nach Angaben der KVT-Vorstandsvorsitzenden Annette Rommel dem Beispiel anderer Bundesländer. Die Genehmigung zur Beschäftigung sogenannter Drittstaatler durch die KVT sei befristet für zwei Jahre beziehungsweise entsprechend dem Bescheid des Landesverwaltungsamtes, das in Thüringen Zulassungsbehörde für Ärzte ist. Voraussetzung ist, dass die Drittstaatler bereits über eine vorübergehende Berufserlaubnis verfügen, einen Zwischenschritt bis zum Erhalt der deutschen Approbation. Nach Angaben Rommels folgt der Vorstand mit dem Grundsatzbeschluss dem Wunsch einiger weiterbildungsberechtigter Praxisinhaber.

Ausländische Ärzte arbeiten in Thüringen bislang hauptsächlich in Krankenhäusern, hier sind rund 1.400 Mediziner aus dem Ausland beschäftigt. Im ambulanten Bereich sind nach Zahlen der Landesärztekammer 217 ausländische Ärzte tätig, überwiegend aus den EU-Staaten Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Österreich, aber auch aus Syrien. (zei)

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