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Versorgungslücke stationär - ambulant

BERLIN (eb). Nach Auffassung der Bundestagsfraktion der Grünen haben die Klinik-Fallpauschalen zwar zur erwünschten Verkürzung der Verweildauer beigetragen, andererseits aber zu Versorgungslücken unmittelbar nach der Krankenhausentlassung geführt.

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Deshalb hat die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich zu regeln, dass Patienten nach Krankenhausbehandlung und nach ambulanter medizinischer Therapie bei Bedarf einen Anspruch auf Behandlungs-, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bekommen sollen. Darüber berät heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages.

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