Wettbewerbshüter stoppen Broschüre der Hausärzte
MÜNCHEN (sto). Das Landgericht München I hat dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) untersagt, seinen Mitgliedern Patienteninformationen zur Verfügung zu stellen, mit denen Patienten der Wechsel zur AOK nahegelegt wird.