Wettbewerbsrecht soll bald auch für Kassen gelten
BERLIN (HL). Vor dem Hintergrund erweiterter Rabatt-Möglichkeiten für Arznei- und Hilfsmittel - so sollen Krankenkassen auch Ausschreibungen machen können - erwägt das Bundesgesundheitsministerium, daß die Krankenkassen bei solchen Geschäften Wettbewerbsrecht beachten müssen.