Wettbewerbsvorteil für Versorgungszentren?
NEU-ISENBURG (juk). Das neue Vertragsarztrecht sollte Waffengleicheit zwischen Niedergelassenen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) herstellen. Tatsächlich, meinen manche Kollegen, haben MVZ immer noch einen Wettbewerbsvorteil.