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Zahnärzte bedauern Urteil zu Selektivverträgen

MÜNCHEN (sto). Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) "respektiert" die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach Selektivverträge nach Paragraf 73c SGB V in einem geregelten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen.

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Bedauerlich sei jedoch, dass die Managementgesellschaft DENT-iV das Verfahren angestrengt habe, erklärte der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.

Denn Ziel der Verträge, die mit der KZVB geschlossen wurden und die durch das Urteil außer Kraft gesetzt wurden, sei eine bessere Versorgung von Patienten: Die Techniker Krankenkasse wollte die professionelle Zahnreinigung bei jungen Erwachsenen bezuschussen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse Bayern unter anderem die zahnmedizinische Versorgung von Schwangeren verbessern.

Hinter der Klage stehe möglicherweise "Konkurrenzdenken", mutmaßt die KZVB. So wickele DENT-iV den Claridentis-Vertrag der AOK Bayern ab, der ebenfalls Versorgungsverbesserungen verspricht.

"Es war wohl nicht im Sinne von DENT-iV und der AOK Bayern, dass andere Krankenkassen etwas zum Wohle ihrer Versicherten tun".

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