Qualitätsbericht

Zu wenig fortgebildet – Honorar bei gut 450 Ärzten gekürzt

Ob Geräte, Hygiene oder Fortbildung – Ärzte sind zu hoher Qualität auch von Gesetzes wegen verpflichtet, die kontinuierlich überprüft wird. Das geht aus dem KBV-Qualitätsbericht 2017 hervor, der auch Rückschlüsse zulässt, wie aktiv einzelne KVen bei Prüfungen sind.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:
Wenn Fortbildungspunkte fehlen, drohen Honorarkürzungen bis hin zum Zulassungsentzug.

Wenn Fortbildungspunkte fehlen, drohen Honorarkürzungen bis hin zum Zulassungsentzug.

© Zerbor / stock.adobe.com

BERLIN. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und gegenüber ihrer KV alle fünf Jahre per Kammerzertifikat nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben haben. Falls sie die Fortbildung nicht nachweisen können, müssen sie Honorarkürzungen hinnehmen; im schlimmsten Fall droht der Entzug der Zulassung.

2016 waren bundesweit 13 092 Vertragsärzte und – psychotherapeuten verpflichtet, den Fortbildungsnachweis vorzulegen. Das gelang auch 96,5 Prozent. Allerdings mussten immerhin 454 Ärzte und Psychotherapeuten Honorarkürzungen hinnehmen, zwölf Niedergelassene mussten sich sogar von ihrer Zulassung verabschieden.

12.000 Einzelfälle geprüft

Wer sich nicht fortbildet, kann auch die Genehmigung zur Abrechnung einer bestimmten Leistung verlieren. In 2016 waren 470 betroffen, denen die Genehmigung entzogen wurde. Das nicht nur deshalb, weil Ärzte die nötige Fortbildung nicht nachweisen konnten, sondern auch, weil laut Qualitätsbericht Geräte in der Praxis nicht den Anforderungen entsprachen.

 Insgesamt haben die KVen im vorletzten Jahr rund 12.000 stichprobenartige Einzelfallprüfungen, unter anderem im Bereich Arthroskopie, Mammographie und Hörgeräteversorgung durchgeführt.

KVen, die besonders aktiv sind

Im Qualitätsbericht wird dezidiert heruntergebrochen, wie viele Ärzte über eine Genehmigung für eine Leistung im jeweiligen Bundesland verfügen, wie viele Stichproben-/Dokumentationsprüfungen zu der Untersuchung durchgeführt und wie viele Patientendokumentationen geprüft wurden.

Gut 30.000 Ärzte verfügten zum Beispiel 2016 bundesweit über eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung einer Langzeit-EKG-Untersuchung (Aufzeichnung und Auswertung). 2016 wurden bei 190 Ärzten deren Dokumentationen gecheckt. Außerdem nahmen die KVen 2280 Patientendokumentationen unter die Lupe.

Ebenfalls interessant bei den Zahlen zur Langzeit-EKG-Untersuchung: In Rheinland-Pfalz (198), Berlin (109) und Niedersachsen (102) war die Anzahl der zurückgegebenen oder beendeten Genehmigungen für die Langzeit-EKG-Untersuchung am höchsten. In der doch recht großen KV Westfalen-Lippe waren es hingegen nur 52 Vertragsärzte, die ihre Genehmigung zurückgaben (von 1300 westfälischen Ärzten, die ein Langzeit-EKG durchführen).

 Der Qualitätsbericht kann also durchaus eine Hilfe bei der Einschätzung sein, ob eine KV bei Prüfungen oder Beanstandungen besonders aktiv ist oder nicht. Niedergelassene müssen immer damit rechnen, dass Geräte oder auch die Einhaltung von Hygienevorschriften in ihrer Praxis überprüft werden. Im Berichtsjahr wurden 18.000 Geräteprüfungen (hier insbesondere Ultraschallgeräte) und 4000 Hygienekontrollen in Praxen durchgeführt, die Koloskopien anbieten.

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