Abgabe für Videorekorder belastet Kliniken
NEU-ISENBURG (tra). Im Gegensatz zur Gebühr für Internet-Computer, die unabhängig von der Zahl der PC nur einmal anfällt, muß auf alle Fernseher, DVD- und Video-Rekorder in Praxen und Kliniken einzeln die Abgabe an die Gebühreneinzugszentrale gezahlt werden.