Beitragsbemessungsgrenzen für 2027
Krankenkassen: Maximalbetrag in der GKV steigt auf über 1.100 Euro
Für Gutverdiener in der GKV wird der Jahreswechsel zum teuren Spaß. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt stärker als in den Vorjahren. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 vorgelegt.
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Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wird jedes Jahr angepasst. 2027 kommt noch ein Extra-Obulus obendrauf.
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Berlin. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt im kommenden Jahr um rund 563 Euro auf 6.375 Euro pro Monat oder 76.500 Euro pro Jahr. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, mit dem die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 festgelegt werden (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung).
Der maximale Gesamtbeitrag in der GKV, den Arbeitnehmer und -geber hälftig zahlen, beträgt im laufenden Jahr rund 1.017 Euro pro Monat bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Dieser Wert dürfte – bei konstantem Zusatzbeitrag – im kommenden Jahr auf knapp 1.116 Euro steigen.
Diese Rechengrößen in der Sozialversicherung werden nach einem Algorithmus jedes Jahr fortgeschrieben – maßgeblich ist dafür die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2025. Danach ergibt sich im kommenden Jahr ein Aufschlag von 4,38 Prozent (2026: 5,16 Prozent).
Verordnung beschlossen
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Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der GKV steigen aber kommendes Jahr zusätzlich um 300 Euro. Das hat der Gesetzgeber im Juli mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgelegt. Begründung: „So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es dazu im Gesetz.
Verdient ein Arbeitnehmer dauerhaft mehr als die Versicherungspflichtgrenze, hat er die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Kennzahl wird von aktuell 6.450 Euro auf 7012,50 pro Monat und 84.150 Euro im Jahr angehoben.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung und der allgemeinen Rentenversicherung werden im kommenden Jahr steigen. Verbeitragt werden ab kommendem Januar maximal 8.850 Euro monatlich, 400 Euro mehr als bisher.
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Möglicherweise ist mit den neuen Rechengrößen für gut verdienende GKV-Mitglieder das Ende der Fahnenstange bei der Beitragsbelastung noch nicht erreicht. Zum einen lag der tatsächlich ermittelte Zusatzbeitragssatz bereits in der ersten Jahreshälfte bei rund 3,1 Prozent – also mindestens 0,2 Punkte über dem von der Bundesregierung ermittelten Durchschnittswert.
Zum anderen könnte sich das GKV-Sparpaket als unzureichend erweisen, weil die Leistungsausgaben stärker steigen als erwartet. Im ersten Halbjahr wuchsen die Ausgaben in der GKV um 7,1 Prozent, die Beitragseinnahmen aber nur um rund 4,1 Prozent.
Klarheit erhoffen sich alle Beteiligten von der Prognose des Schätzerkreises, die Mitte Oktober veröffentlicht wird. Gleicht der Bund ein mögliches Defizit nicht durch einen höheren Steuerzuschuss aus, müssten die GKV-Mitglieder bei steigenden Zusatzbeiträgen möglicherweise noch tiefer in die Tasche greifen.
Im nächsten Schritt muss die Verordnung zu den Sozialversicherungsrechengrößen vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach ist noch das Plazet des Bundesrats nötig. Beides gilt in der Regel als Formsache. (fst)





