Urteil
Ärzte dürfen T79.3 beim diabetischen Fußsyndrom kodieren
Zwei Gerichtsurteile erlauben die Kodierung einer posttraumatischen Wundinfektion bei Diabetischem Fußsyndrom.
Zwei Gerichtsurteile erlauben die Kodierung einer posttraumatischen Wundinfektion bei Diabetischem Fußsyndrom.
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