Ärzte können Steuerbescheid öfter anfechten
MÜNCHEN (lu). Ärzte können auch gegen einen nachgebesserten Steuerbescheid Einspruch einlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
MÜNCHEN (lu). Ärzte können auch gegen einen nachgebesserten Steuerbescheid Einspruch einlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
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