Urteil
LSG Essen: Logopädiepraxis braucht Behandlungsraum mit mindestens 20 Quadratmetern
Zulassungsvoraussetzung für einen Behandlungsraum sind mindestens 20 Quadratmeter Fläche. Eine Praxis mit zwei Räumen mit 17 und 18 Quadratmeter lehnte die Zulassungsstelle ab. Zu Recht, wie ein Gericht entschied.






