Ärzte, nicht Kassen müssen über Kosten aufklären
KASSEL (mwo). Nicht die Krankenkassen, sondern die Ärzte stehen in der Pflicht, Patienten über mögliche kostengünstige Behandlungsalternativen aufzuklären. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor.