Kommentar
Ästhetische Medizin: Klare BGH-Leitplanken
Der BGH stärkt den Patientenschutz mit einem Urteil zu Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung für ästhetische Eingriffe. Das dient dem Patientenschutz.
Der BGH stärkt den Patientenschutz mit einem Urteil zu Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung für ästhetische Eingriffe. Das dient dem Patientenschutz.
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