Analgesie mit Cannabis ohne Rechtsgrundlage
KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine cannabinoidhaltigen Arzneimittel zur Schmerztherapie bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es wies damit die Klage eines Versicherten aus Baden-Württemberg ab.