Anfechtungsrecht bei erfundenem Herstellerpreis
NEU-ISENBURG (eb). Verkauft ein Hersteller seine Produkte im Internet an Verbraucher und gibt hierbei einen erfundenen "Herstellerpreis" an, um den Eindruck zu erwecken, er biete die Ware besonders günstig an, so können Käufer ein Anfechtungsrecht haben.