Anspruch auf stationäre Behandlung begrenzt
KÖLN (iss). Eine ambulante Behandlung ist für Patienten auch dann zumutbar, wenn sie mit größeren Umständen und höherem Aufwand verbunden ist - der private Krankenversicherer muss die Kosten für die stationäre Behandlung in einem solchen Fall nicht übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.