Arbeitgeberanteil für Privaterlöse muß MTA tragen
ERFURT (mwo). Klinikangestellte, die aus den Privatliquidationen eines Chefarztes eine zusätzliche Vergütung bekommen, müssen dafür die vollen Sozialversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Damit haben die Mitarbeiter auch die Arbeitgebeanteile zu tragen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.